Legal & Rahmen (DE)

Eigenanbau in Deutschland — was seit April 2024 gilt

Das Cannabisgesetz (CanG) im Überblick — sachlich, ohne Interpretation, ohne Hype

growixclub.de · Lesezeit: 9 Min. ·
Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel ist eine sachliche Zusammenfassung des Cannabisgesetzes (CanG) Stand April 2024. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Gesetze können sich ändern — im Zweifelsfall die aktuelle Fassung des CanG oder einen Rechtsanwalt konsultieren.

Am 1. April 2024 ist das deutsche Cannabisgesetz (CanG) in Kraft getreten. Es ist das erste Mal seit Jahrzehnten, dass Eigenanbau für Erwachsene in Deutschland legal möglich ist — unter definierten Bedingungen.

Was seit April 2024 erlaubt ist

Eigenanbau — die drei wesentlichen Regeln

RegelungInhalt
Anzahl PflanzenMaximal 3 Pflanzen gleichzeitig pro Person, 18+, ausschließlich für den Eigenbedarf
OrtAusschließlich im privaten Bereich — nicht einsehbar von öffentlichen Bereichen
VerwendungNur für den eigenen Konsum — kein Verkauf, keine Weitergabe an Dritte, auch nicht kostenlos

Die 3-Pflanzen-Regel gilt pro Person, nicht pro Haushalt. Zwei Erwachsene in einem Haushalt können theoretisch je 3 Pflanzen anbauen — 6 insgesamt. Die Pflanzen müssen jedoch klar der jeweiligen Person zugeordnet sein. Es gibt keine offizielle Registrierungspflicht für den privaten Anbau.

Besitz — was man wo haben darf

OrtErlaubte Menge
Öffentlicher Raum (unterwegs)Maximal 25 g getrocknetes Cannabis
Privater Bereich (zuhause)Maximal 50 g getrocknetes Cannabis
Eigene Ernte (zuhause)Muss in Summe die 50g-Grenze einhalten — kein unbegrenztes Lagern

Was weiterhin verboten ist

Cannabis Social Clubs (CSC)

Neben dem privaten Eigenanbau erlaubt das CanG die Gründung von Cannabis Social Clubs — eingetragenen Vereinen, die Cannabis für ihre Mitglieder anbauen und abgeben dürfen.

Praktische Konsequenzen für den Homegrower

Was "nicht öffentlich einsehbar" bedeutet

Das Gesetz fordert, dass Pflanzen nicht von öffentlichen Wegen, Straßen oder Bereichen einsehbar sein dürfen. Für Innenbereiche ist das automatisch erfüllt. Für Balkone und Gärten: Sichtschutz ist Pflicht, wenn der Anbauort von außen sichtbar ist.

Stecklinge und Samen

Samen dürfen für den Eigenanbau erworben werden — der Import aus EU-Ländern bewegt sich in einer rechtlichen Grauzone, die durch das CanG nicht vollständig geklärt wurde. Konkrete Empfehlung: Samen von lizenzierten EU-Händlern beziehen, die explizit für den deutschen Markt anbieten.

Stecklinge zählen als Pflanze, sobald sie Wurzeln gebildet haben. Wer also 3 Mutterpflanzen hat und 5 bewurzelte Stecklinge — hat 8 Pflanzen und verstößt gegen das Gesetz.

Growboxen und das Gesetz

Eine Growbox ist kein reguliertes Gerät — der Kauf, Besitz und Betrieb einer Growbox ist legal. Das CanG reguliert die Pflanze, nicht das Equipment. Eine Growbox im Wohnzimmer ist rechtlich kein Problem, solange die 3-Pflanzen-Grenze eingehalten wird und der Anbauort nicht öffentlich einsehbar ist.

Fazit: Das CanG schafft erstmals einen legalen Rahmen für Eigenanbau in Deutschland. Die Regeln sind klar: 3 Pflanzen, privat, nicht einsehbar, kein Verkauf. Für Homegrower mit einer Growbox im Innenbereich ist der Rahmen unkompliziert einzuhalten. Was zählt: die Pflanzenzahl im Blick behalten, Stecklinge korrekt einrechnen, und auf dem Balkon den Sichtschutz nicht vergessen.
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