Am 1. April 2024 ist das deutsche Cannabisgesetz (CanG) in Kraft getreten. Es ist das erste Mal seit Jahrzehnten, dass Eigenanbau für Erwachsene in Deutschland legal möglich ist — unter definierten Bedingungen.
Was seit April 2024 erlaubt ist
Eigenanbau — die drei wesentlichen Regeln
| Regelung | Inhalt |
|---|---|
| Anzahl Pflanzen | Maximal 3 Pflanzen gleichzeitig pro Person, 18+, ausschließlich für den Eigenbedarf |
| Ort | Ausschließlich im privaten Bereich — nicht einsehbar von öffentlichen Bereichen |
| Verwendung | Nur für den eigenen Konsum — kein Verkauf, keine Weitergabe an Dritte, auch nicht kostenlos |
Die 3-Pflanzen-Regel gilt pro Person, nicht pro Haushalt. Zwei Erwachsene in einem Haushalt können theoretisch je 3 Pflanzen anbauen — 6 insgesamt. Die Pflanzen müssen jedoch klar der jeweiligen Person zugeordnet sein. Es gibt keine offizielle Registrierungspflicht für den privaten Anbau.
Besitz — was man wo haben darf
| Ort | Erlaubte Menge |
|---|---|
| Öffentlicher Raum (unterwegs) | Maximal 25 g getrocknetes Cannabis |
| Privater Bereich (zuhause) | Maximal 50 g getrocknetes Cannabis |
| Eigene Ernte (zuhause) | Muss in Summe die 50g-Grenze einhalten — kein unbegrenztes Lagern |
Was weiterhin verboten ist
- Verkauf und entgeltliche Weitergabe jeder Art — auch kleine Mengen, auch unter Freunden
- Unentgeltliche Weitergabe an Minderjährige — mit Strafverschärfung
- Anbau in öffentlich einsehbaren Bereichen (Balkon ohne Sichtschutz, Garten an öffentlichem Weg)
- Konsum in unmittelbarer Nähe von Schulen, Kindertagesstätten, Spielplätzen (Mindestabstand: 100 m)
- Besitz von mehr als 3 lebenden Pflanzen — auch Stecklinge zählen als Pflanze sobald sie Wurzeln bilden
Cannabis Social Clubs (CSC)
Neben dem privaten Eigenanbau erlaubt das CanG die Gründung von Cannabis Social Clubs — eingetragenen Vereinen, die Cannabis für ihre Mitglieder anbauen und abgeben dürfen.
- Maximal 500 Mitglieder pro Club
- Mitglieder müssen volljährig und mit Hauptwohnsitz in Deutschland gemeldet sein
- Abgabe nur an Mitglieder — nicht an Nicht-Mitglieder
- Maximale Abgabemengen: 25 g/Tag, 50 g/Monat (21–25 Jahre: 30 g/Monat)
- Clubs benötigen eine Anbaulizenz und unterliegen Kontrollen
- Kein Konsum im Clubraum erlaubt (Stand April 2024)
Praktische Konsequenzen für den Homegrower
Was "nicht öffentlich einsehbar" bedeutet
Das Gesetz fordert, dass Pflanzen nicht von öffentlichen Wegen, Straßen oder Bereichen einsehbar sein dürfen. Für Innenbereiche ist das automatisch erfüllt. Für Balkone und Gärten: Sichtschutz ist Pflicht, wenn der Anbauort von außen sichtbar ist.
Stecklinge und Samen
Samen dürfen für den Eigenanbau erworben werden — der Import aus EU-Ländern bewegt sich in einer rechtlichen Grauzone, die durch das CanG nicht vollständig geklärt wurde. Konkrete Empfehlung: Samen von lizenzierten EU-Händlern beziehen, die explizit für den deutschen Markt anbieten.
Stecklinge zählen als Pflanze, sobald sie Wurzeln gebildet haben. Wer also 3 Mutterpflanzen hat und 5 bewurzelte Stecklinge — hat 8 Pflanzen und verstößt gegen das Gesetz.
Growboxen und das Gesetz
Eine Growbox ist kein reguliertes Gerät — der Kauf, Besitz und Betrieb einer Growbox ist legal. Das CanG reguliert die Pflanze, nicht das Equipment. Eine Growbox im Wohnzimmer ist rechtlich kein Problem, solange die 3-Pflanzen-Grenze eingehalten wird und der Anbauort nicht öffentlich einsehbar ist.